• NOSV DV 2018 - Beringen SH (Foto Werner Schaerer)

NOSV-Delegiertenversammlung in schriftlicher Form

Per 17. Dezember verschärfte der Bundesrat verschiedene Massnahmen und Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Eine physische Durchführung ist nun nur noch unter Einhaltung von 2G oder 2G+ möglich. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Infektionszahlen und damit auch die Spitalbelegungen mit der Omikron-Variante weiter stark zunehmen werden, mit einem potentiellen Peak im Januar.

Der NOSV Vorstand hat deshalb an seiner Vorstandssitzung entschieden, die Delegiertenversammlung vom 16. Januar 2022 in Schänis abzusagen und stattdessen die dringlichen Geschäfte analog 2021 über den Zirkulationsweg abzuhalten. Die Vorbereitungen dazu werden durch den NOSV Sekretär getroffen, in Abstimmung mit den Präsidenten der Kantonalen Schwingerverbände. Der Versand des Dossiers inkl. der Stimm- und Wahlunterlagen erfolgt bis am 18. Januar 2022. Anschliessend besteht eine 14-tägige Frist für den Rückversand durch die Delegierten, so dass die Auszählung per anfangs Februar erfolgen kann. Es ist damit sichergestellt, dass allfällige Anträge z.H. AV ESV vom 19./20. März 2022 mit der notwendigen Frist von vier Wochen eingereicht werden könnten.

Neben dem Abhalten der ordentlichen Geschäfte gehören auch Diskutieren, Debattieren und feierliche Ehrungen zu einer Delegiertenversammlung. Der NOSV Vorstand behält sich deshalb vor, im weiteren Jahresverlauf eine ausserordentliche DV oder eine Informationsveranstaltung einzuberufen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

 

 

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