Informationen aus dem Vorstand NOSV - Update Corona

Seit Ausbruch der Coronapandemie in der Schweiz ist es das Ziel des NOSV, die Kantonalverbände, Klubs und deren Mitglieder sowie Schwingfestorganisatoren bei der Umsetzung der getroffenen Massnahmen so gut wie möglich zu unterstützen. Oberstes Ziel für die kommende Saison 2021 ist, dass Schwingfeste durchgeführt werden können, unabhängig davon, ob und wenn, wie viele Zuschauer zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist ein vorangehender Schwingtrainingsbetrieb.

Aktuelle Trainingsmöglichkeiten 

Die Einhaltung der Vorgaben zur Eindämmung der Covid-19 Ausbreitung, hat nach wie vor Priorität. Auszug aus der "Covid-19-Verordnung besondere Lage" vom 19. Juni 2020 (Stand am 18. Januar 2021):

Art. 6e1 Besondere Bestimmungen für den Sportbereich:

1 Im Bereich des Sports sind folgende Sportaktivitäten zulässig:

a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag; Wettkämpfe sind verboten;

b. Sportaktivitäten, die von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 5 Personen ab 16 Jahren ausgeübt werden, ohne Körperkontakt, im Freien und sofern eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird; Wettkämpfe sind verboten;

2 Sportaktivitäten in Gruppen bis zu 5 Personen nach Absatz 1 Buchstaben a und b sind von der Pflicht zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts nach Artikel 4 ausgenommen.


Neben den nationalen und kantonalen Vorgaben können auch Gemeinden verschärfende Massnahmen ergreifen. Der NOSV empfiehlt daher den Technischen Leitern, den vorausschauenden Kontakt mit den Behörden zu suchen, damit Trainings fortlaufend geplant werden können. Bis Ende Februar ergeben sich im Grundsatz folgende Möglichkeiten:

Für Nachwuchsschwinger bis 16 Jahre (Geburtsdatum):

  • "Normalbetrieb", sofern die Trainingsanlagen geöffnet sind

Für Aktivschwinger über 16 Jahre:

  • Trainings im Freien in Kleingruppen von bis max. fünf Personen inkl. Trainingsleitung sind erlaubt
  • Ausdauer- und Intervalltrainings im Freien, z.B. Langlauf, Schneehschuhlaufen, Skitouren. Bei schneefreiem Gelände Biken, Vita-Parcours etc.
  • Individuelle Trainings zu Hause, Workouts mit dem eigenen Körpergewicht oder sofern vorhanden: Hometrainer, Rudergerät, Freihanteln-Training etc.

Ausblick Schwingfeste 

Nach Gesprächen des Technischen Leiters ESV, Stefan Strebel mit den Mitgliedern des Aktivenrates ESV wurde beschlossen, dass die bisherige Regelung vom Beginn der Trainingsphase bis zum Schwingfeststart auf neu nur noch vier Wochen festgelegt wurde. Die aktuell geltenden Massnahmen haben Gültigkeit bis Ende Februar. Schwingfeste werden daher im besten Fall, ab anfangs April möglich sein. 

Der NOSV stützt das Konzept «Schwingfeste 2021 zu 100% ja» des ESV's vollumfänglich. Es ist essentiell, dass die verantwortlichen Funktionäre der Klubs und Verbände mit den OK's verschiedene Szenarien prüfen, damit die Schwingfeste durchgeführt werden können, nötigenfalls ohne Zuschauer, Festivitäten, reduziertem Gabentempel etc.

Als Unterstützung hat der ESV auf seiner Webseite unter Rubrik "COVID-19" verschiedene Unterstützungstools bereitgestellt.

  • Schutzkonzept Athletikbereich Schwingen (820kB)
  • Rahmenschutzkonzept Schwingfeste 2021 (190kB)
  • Covid-19 Schutzkonzept für Schwingfeste (930kB)

Für die Stufe Kantonal-Schwingfeste im NOSV prüft der Vorstand zusammen mit den Kantonalverbänden ein koordiniertes Vorgehen für Live-Übertragungen. Ein Grobkonzept ist erstellt. In einem nächsten Schritt erfolgt die Kontaktaufnahme und Konzeptvorstellung z.H. der einzelnen OK's bis Ende Januar.

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