Coronavirus

Der Vorstand des NOSV hat sich in den letzten Tagen mit der Umsetzung der Vorgaben des BAG zur Eindämmung des Coronavirus befasst und hält Folgendes fest:

  • Den Weisungen des BAG und der jeweiligen Behörden sind zwingend Folge zu leisten
  • Sämtliche Schwingfeste bis 30. April 2020 sind abzusagen, respektive zu verschieben
  • Der Trainingsbetrieb ist bei allen Schwingklubs und Schwingerverbänden bis 30. April 2020 einzustellen
  • Den Schwingfest-Organisatoren wird dringend empfohlen zusammen mit dem jeweiligen Schwingklub / Schwingerverband eine regelmässige Lagebeurteilung und Risikoanalyse vorzunehmen. Es ist zu prüfen, bis zu welchem Zeitpunkt ein Anlass mit den geringst möglichen Kostenfolgen verschoben oder abgesagt werden kann (Kosten Infrastruktur, Catering, Gaben, ausfallenden Sponsoringgelder etc.)
  • Ab Stufe Kranzfest ist Rolf Lussi, Präsident NOSV, bei der Suche nach einem Verschiebungsdatum miteinzubeziehen

Der Vorstand NOSV bedankt sich für die Kenntnisnahme und Umsetzung der Vorgaben.

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